

LYON - FRANCE
Anwaltskanzlei
RODOLPHE ROUS
Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht widmet sich unsere Kanzlei der Bereitstellung herausragender Rechtsberatung und Vertretung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Aspekten des Arbeitsrechts. Mit einem Team von hochqualifizierten und erfahrenen Anwälten sind wir stolz darauf, ein umfassendes Spektrum an Dienstleistungen anzubieten, um Probleme in der Arbeitswelt zu lösen.
Unsere Expertise im Arbeitsrecht umfasst insbesondere:
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Beratung für Arbeitgeber: Wir unterstützen Arbeitgeber bei der Entwicklung von Arbeitsrichtlinien und Verfahren, die den Arbeitsgesetzen entsprechen, sowie bei der Verwaltung von Mitarbeiterbeziehungen, um Streitigkeiten zu minimieren.
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Beratung für Arbeitnehmer: Wir bieten Rechtsberatung für Arbeitnehmer, die mit arbeitsbezogenen Problemen konfrontiert sind, einschließlich ungerechtfertigter Entlassung, Mobbing am Arbeitsplatz, Diskriminierung und Verletzung der Arbeiterrechte.
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Erstellung von Arbeitsverträgen: Wir helfen Arbeitgebern beim Verfassen von rechtssicheren Arbeitsverträgen und beraten Arbeitnehmer zu den ihnen angebotenen Verträgen.
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Konfliktlösung: Wir sind spezialisiert auf die Lösung von Arbeitskonflikten, sei es durch Verhandlungen mit Arbeitgebern, Mediation, Schlichtung oder Gerichtsverfahren.
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Rechte bei Diskriminierung und Mobbing: Wir setzen uns für den Schutz der Rechte von Arbeitnehmern ein, die aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion, Alter, Nationalität, sexueller Orientierung oder anderen Gründen diskriminiert werden, sowie gegen Mobbing am Arbeitsplatz.
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Arbeitsregulierung: Wir helfen Unternehmen, sich in den komplexen Gesetzen und Vorschriften im Arbeitsbereich zurechtzufinden, einschließlich Lohnstandards, Arbeitszeiten, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie der Einhaltung von Arbeitsgesetzen.
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Kollektivverhandlungen: Wir beraten Arbeitgeber und Gewerkschaften bei Tarifverhandlungen, der Erstellung von Tarifverträgen und der Lösung von Gewerkschaftskonflikten.
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Rechte auf Privatsphäre am Arbeitsplatz: Wir helfen bei der Sicherung der Privatsphärerechte der Arbeitnehmer, während wir die Überwachungs- und Sicherheitsbedürfnisse der Arbeitgeber respektieren.