

LYON - FRANCE
Anwaltskanzlei
RODOLPHE ROUS
Unsere Honorare
Impressum und Allgemeine Nutzungsbedingungen: https://www.rous-avocat.fr/mentions-l%C3%A9gales-et-cgu-1
AB DEM 1. JULI 2024
I - ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
Wir begleiten Sie während Ihrer gesamten rechtlichen Vorgänge und übernehmen sowohl die Erstellung Ihrer Dokumente als auch die mit diesen Dokumenten verbundenen Formalitäten. Unsere Honorare beinhalten daher die Erstellung und Formalitäten, jedoch sind die Kosten natürlich nicht inbegriffen.
1°/ Stundensätze. Die Stundensatzabrechnung für alle Anwälte der Kanzlei betrifft alle Leistungen und Verfahren, die nicht einer Pauschalabrechnung unterliegen, wie nachstehend bestimmt. Der angewandte Stundensatz hängt von der Art der Leistungen ab. So werden Termine und Beratungen ohne Aktenanlage auf der Grundlage von 210 € zzgl. MwSt. / Stunde abgerechnet. Für die Erstellung von Dokumenten und Steuererklärungen wird ein Stundensatz von 150 € zzgl. MwSt. / Stunde angewendet. Recherchen, Vorbereitungsarbeiten und spezifische Berechnungen werden mit einem ermäßigten Satz von 100 € zzgl. MwSt. / Stunde abgerechnet. Ein Jahresabonnement, das alle Leistungen (Beratung, Erstellung, Telefonate…) umfasst, kann auf der Grundlage eines durchschnittlichen Abrechnungssatzes von 180 € zzgl. MwSt. / Stunde eingerichtet werden.
2º/ Honorare werden immer ohne Steuern, Gebühren und Auslagen berechnet. Honorare und Kosten werden mit der geltenden Mehrwertsteuer (20%) erhöht.
Die Kanzleigebühren (auch als Aktengebühren bezeichnet) unterliegen einer separaten Preisgestaltung, die entweder pauschal (60 € für AGOA) oder auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten (Fotokopien, Einschreiben…) festgelegt wird.
Die Bereitstellung der Register wird mit 60 € zzgl. MwSt. pro Register abgerechnet. Reisekosten werden auf der Grundlage der von der Steuerbehörde festgelegten Kilometerpauschalen oder nach den tatsächlichen Kosten (SNCF/Flugzeug) berechnet.
II - RECHTSHONORARE Erstellung & Formalitäten
-
Pauschalabrechnung Erinnerung: Der Teil "Beratung, vorläufige Verhandlung" wird separat auf der Grundlage des Stundensatzes abgerechnet.
A - GESELLSCHAFTEN UND GRUPPEN GRÜNDUNG MIT GELDEINLAGE
-
Aktiengesellschaft (ohne öffentliche Zeichnung): 2.010 €
-
Vereinfachte Aktiengesellschaft (SAS): 1.300 €
-
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL): 1.230 €
-
Offene Handelsgesellschaft (OHG): 1.300 €
-
Berufsgesellschaft: 2.080 €
-
SELARL: 1.690 €
-
SELAFA: 2.470 €
-
SCP + Praxisvertrag: 2.080 €
-
Wirtschaftliches Interessegemeinschaft (GIE): 3.250 €
-
SCI / SCM ohne Praxisvertrag: 1.230 €
-
Verein (Ohne interne Vorschriften): 1.170 €
B - GRÜNDUNG MIT SACHEINLAGE
-
Zusätzliche Honorare für den Einlagevertrag (ohne Honorare des Einlageprüfers): 1.230 €
-
Ausgenommen Einlagen von Geschäftsbetrieben: 2.030 €
C - JÄHRLICHER RECHTSASSISTENZDIENST (Genehmigung der Konten)
-
SA (Basis 7 Gesellschafter): 2.080 €
-
SA mit Vorstand: 2.080 €
-
SAS: 1.690 €
-
SARL / EURL: 890 €
-
SCA: 2.140 €
-
Familiäre SCI (IR oder IS): 410 €
-
Bei Ausschüttungserklärung 2777 (IR&CSG): 120 €
-
IFU-Erklärung (Basis 2 Gesellschafter + 60 €/zusätzlicher Gesellschafter): 150 €
D - SATZUNGSÄNDERUNGEN
Ohne Unterstützung bei der Hauptversammlung Ohne Einbringungsvertrag und Berechnung der Emissionsprämie und DPS
-
Gebühr für eine Änderung, die folgenden 320 €
-
SA/SARL Satzungsänderung mit Veröffentlichungspflicht: 970/630 €
-
SA/SARL Kapitalerhöhung durch Sacheinlage: 1.540/840 €
-
SA/SARL Kapitalerhöhung in bar oder durch Reserven: 1.510/810 €
-
SA/SARL Kapitalherabsetzung zur Verlustabdeckung: 1.510/810 €
-
SA/SARL andere Kapitalherabsetzungen: Stundensatz 150 €
-
SA/SARL Satzungsänderung ohne Veröffentlichungspflicht: 910/560 €
-
Außerordentliche Generalversammlung (AGV) Auflösung: 640 €
-
Außerordentliche Generalversammlung (AGV) Liquidation: 640 €
Für SAS wird die Gebühr der SA angewendet, wenn ein kollegiales Leitungsorgan vorhanden ist, und die der SARL, wenn ein Präsident, alleiniger Geschäftsführer, vorhanden ist.
E - FUSION – SPALTUNG – TEILWEISE EINBRINGUNG VON VERMÖGENSWERTEN (ohne vorläufige Verhandlung)
-
Stundensatz, 150 €
-
Mindestpauschale 15h/20h
F - LIQUIDATION
-
Unterstützung bei der Liquidation & Liquidationsbilanz
-
Stundensatz: 150 €
G - UMWANDLUNG
-
Honorare identisch mit denen der Gründung (vorbereitende Maßnahmen wie Kapitalerhöhungen sind nicht inbegriffen). + AG-Satzungsänderungsgebühr.
H - ÜBERTRAGUNG VON GESELLSCHAFTSRECHTEN
-
Übertragungsurkunde mit Änderung des Handelsregisters (Geschäftsführer): 620 €
-
Übertragungsurkunde mit vorheriger Hauptversammlung, Genehmigung, Satzungsänderung: 800 €
-
Übertragung eines Kontrollblocks mit Garantievertrag und Protokoll: Stundensatz 150 €
I - UNTERNEHMENSGRUPPE
-
Klassischer Gesellschaftervertrag: 1.170 €
-
Konzerninterne Vereinbarung: Finanzierung / Dienstleistungen: 1.950 €
-
Kontokorrentvereinbarung: Sperrung / Verzicht: 520 €
J - NATÜRLICHE PERSONEN
-
Eintragung ins Handelsregister / Berufe: 200 €
-
Änderung/Löschung: 100 €
K – GESCHÄFTSBETRIEBE UND ZIVILMANDANTEN (ohne Verhandlung)
-
Übertragung eines Geschäftsbetriebs:
-
Bis zu einem Übertragungspreis von 400.000 €: Pauschale 3.900 €
-
Über 400.000 €: 1,5% auf den Preisanteil über 400.000 € hinzufügen
-
-
Übertragung von Zivilmandanten:
-
Bis zu einem Übertragungspreis von 25.000 €: Pauschale von 1.170 €
-
Über 25.000 € Übertragungspreis, 1,5% auf den Preisanteil über 25.000 € hinzufügen
-
-
Treuhandauftrag: Mindesthonorar von 200 €, + 2% der gezahlten Beträge
-
Erstellung eines Pachtvertrags: 1.300 €
L – MIETVERTRÄGE
-
Gewerbemietvertrag (ohne Verhandlung): 590 €
-
Wohn-/Gewerbemietvertrag: 460 €
-
Nachtrag zum Mietvertrag: 390 €
-
Übertragung von Mietrechten: 1.560 €
M - ARBEITSRECHT
-
Gehalt + Einzugsbescheinigung: Bitte kontaktieren Sie uns
-
Unterstützung bei der URSSAF-Prüfung vor Ort: 210 €
-
Unterstützung bei der URSSAF-Prüfung auf Unterlagen: 100 €
-
Beendigung des Arbeitsvertrags: Erstellung der Unterlagen: 390 €
-
Erstellung des Verfahrens zur Kündigung aus persönlichen Gründen: 470 €
-
Erstellung des Verfahrens zur betriebsbedingten Kündigung oder wegen Unfähigkeit: 600 €
-
Erstellung eines Vergleichs-/Aufhebungsvertrags: 600 €
-
Erstellung der internen Vorschriften: 1.560 €
-
Erstellung eines Betriebsvertrags: Gewinnbeteiligung, Jahresarbeitszeit: 3.250 €
-
Beteiligungsvertrag: 3.900 €
-
Organisation der Delegiertenwahlen: 1.950 €
N - STEUERLICHE UNTERSTÜTZUNG & ERSTELLUNG VON ERKLÄRUNGEN
Natürliche Personen:
-
2042 - IR-Berechnung und Einreichung: 490 €
-
Bei Mieteinkünften: 2044 pro Immobilie, ohne spezielle Einkünfte: 260 €
-
Termin zur IR-Berechnung: 200 €
-
ISF: mindestens 850 €
Steuerliche Unterstützung für Freiberufler (BNC) 2035-2042-2044: 2.050 € Einschließlich:
-
Erklärung 2035: 1.300 €
-
Erklärung 2042 + IR-Berechnung + Einreichung: 490 €
-
Erklärung 2044 pro Immobilie – ohne spezielle Einkünfte: 260 €
Steuerliche Unterstützung für BNC spezielle Installation:
-
1/3 Reduktion im 1. Jahr: 1.300 €
-
Jährliche Generalversammlung zur Genehmigung der Konten: 460 €
SCI:
-
2072 für eine Immobilie: 510 €
-
Jährliche Generalversammlung zur Genehmigung der Konten: 460 €
III – INKASSO
-
Bitte kontaktieren Sie uns
IV - STREITHONORARE
Allgemeine Bedingungen
Die nachstehenden Gebührenbedingungen werden zu Informationszwecken angegeben und betreffen die häufigsten Streitfälle vor den Gerichten in Lyon.
Für jeden Fall außerhalb der Zuständigkeit der Gerichte von Lyon und Villeurbanne kann eine Mindestgebühr von 1.040 € berechnet werden, für die Honorare eines lokalen Korrespondenzanwalts und Reisekosten.
Je nach Dringlichkeit des Falls kann vom Mandanten ein Zuschlag verlangt werden.
Je nach Art des Falls kann ein Honorar auf Stundenbasis vorgeschlagen werden, ebenso wie eine Vergütungsklausel, die auf dem Endergebnis basiert.
Besondere Bedingungen nach Streitfallart
A - Zivilrechtliche Streitigkeiten
-
Amtsgericht (einstweilige Verfügung oder Hauptsache): Pauschale von 650 € bis 3.250
-
Landgericht (einstweilige Verfügung oder Hauptsache): Pauschale von 1.950 € bis 5.800
-
Sozialgericht: Pauschale von 1.950 € bis 3.900
-
Berufungsgericht: Pauschale von 3.250 € bis 5.800
-
Einstweilige Verfügung vor dem Ersten Präsidenten: Pauschale 1.950 €
B - Handelsrechtliche Streitigkeiten
-
Handelsgericht (Hauptsache): Pauschale von 2.600 € bis 5.800
-
Einstweilige Verfügung im Handelsrecht: Pauschale von 1.950 € bis 3.900
-
Mediation: Pauschale von 1.950 € bis 3.250
-
Schiedsverfahren: Pauschale ab 3.900
C - Steuerrechtliche Streitigkeiten
-
Steuerstreitigkeiten: Stundensatz – 150 €
D - Arbeitsrechtliche Streitigkeiten
-
Fallstudie: 390 €
-
Einstweilige Verfügung im Arbeitsrecht: Pauschale ab 650
-
Schlichtungsverhandlung: 390 €
-
Allgemeine Streitigkeiten: Pauschale ab 3.250