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Die verschiedenen Handelsgesellschaften im französischen Recht

Rodolphe Rous



Die verschiedenen Handelsgesellschaften im französischen Recht im Vergleich zu ähnlichen Gesellschaftsformen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein


In Frankreich gibt es eine Vielzahl von Gesellschaftsformen, die Unternehmern zur Verfügung stehen. Jede dieser Formen hat ihre eigenen rechtlichen, steuerlichen und organisatorischen Besonderheiten. In diesem Artikel vergleichen wir die wichtigsten französischen Gesellschaftsformen mit ähnlichen Strukturen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein.


1. Société à responsabilité limitée (SARL)

In Frankreich: Die SARL (Société à responsabilité limitée) ist eine der gängigsten Gesellschaftsformen für kleine und mittelständische Unternehmen. Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Einlagen beschränkt, und die Verwaltung ist relativ einfach. Eine SARL kann mit einem oder mehreren Gesellschaftern gegründet werden.

Vergleich:

  • Deutschland: Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) entspricht weitgehend der französischen SARL. Auch hier ist die Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

  • Österreich: Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist die gängige Form für kleinere und mittlere Unternehmen, vergleichbar mit der SARL.

  • Schweiz: Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) bietet ähnliche Vorteile wie die SARL, besonders hinsichtlich der Haftungsbeschränkung.

  • Liechtenstein: Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist auch hier eine weit verbreitete Gesellschaftsform, die der SARL entspricht.


2. Société anonyme (SA)

In Frankreich: Die SA (Société anonyme) ist eine Gesellschaftsform, die für größere Unternehmen geeignet ist, insbesondere solche, die Kapital über den Aktienmarkt aufnehmen möchten. Das Mindestkapital beträgt 37.000 Euro, und die Verwaltung erfolgt durch einen Verwaltungsrat oder einen Vorstand und Aufsichtsrat.

Vergleich:

  • Deutschland: Die AG (Aktiengesellschaft) ist das Äquivalent zur SA. Sie ist ebenfalls für größere Unternehmen konzipiert und hat ähnliche Anforderungen an das Grundkapital und die Verwaltung.

  • Österreich: Die AG (Aktiengesellschaft) entspricht weitgehend der französischen SA und ist für große Unternehmen mit Kapitalbedarf geeignet.

  • Schweiz: Die AG (Aktiengesellschaft) ist die gängige Form für große Unternehmen, ähnlich der SA in Frankreich.

  • Liechtenstein: Auch hier ist die AG (Aktiengesellschaft) das Äquivalent zur SA und wird für große Kapitalgesellschaften genutzt.


3. Société par actions simplifiée (SAS)

In Frankreich: Die SAS (Société par actions simplifiée) bietet große Flexibilität bei der internen Organisation und Verwaltung. Sie ist besonders bei Start-ups und innovativen Unternehmen beliebt, da die Gesellschaftervereinbarungen weitgehend frei gestaltet werden können.

Vergleich:

  • Deutschland: Es gibt keine direkte Entsprechung zur SAS, aber die UG (haftungsbeschränkt) und die GmbH bieten ähnliche Flexibilität, insbesondere für kleinere und wachsende Unternehmen.

  • Österreich: Die GmbH kann in einigen Aspekten mit der SAS verglichen werden, insbesondere in Bezug auf Flexibilität bei der Gründung.

  • Schweiz: Die GmbH bietet ebenfalls eine gewisse Flexibilität, entspricht jedoch nicht vollständig der SAS.

  • Liechtenstein: Auch hier bietet die GmbH Flexibilität, ist jedoch nicht direkt vergleichbar mit der französischen SAS.


4. Société en nom collectif (SNC)

In Frankreich: Die SNC (Société en nom collectif) ist eine Personengesellschaft, bei der die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Sie wird vor allem in kleinen Familienunternehmen oder spezialisierten Geschäftszweigen genutzt.

Vergleich:

  • Deutschland: Die OHG (Offene Handelsgesellschaft) ist das deutsche Pendant zur SNC, mit ähnlicher persönlicher Haftung der Gesellschafter.

  • Österreich: Die OG (Offene Gesellschaft) entspricht der SNC und wird ebenfalls in vergleichbaren Kontexten eingesetzt.

  • Schweiz: Die Kollektivgesellschaft entspricht der SNC, wobei auch hier die persönliche Haftung im Vordergrund steht.

  • Liechtenstein: Die Kollektivgesellschaft ist das Äquivalent zur SNC und wird ähnlich genutzt.


Fazit

Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform ist entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens. Während die französischen, deutschen, österreichischen, schweizerischen und liechtensteinischen Gesellschaftsformen viele Gemeinsamkeiten aufweisen, gibt es auch wesentliche Unterschiede, die bei der Gründung eines Unternehmens berücksichtigt werden sollten. Ein fundierter rechtlicher Rat ist unerlässlich, um die richtige Entscheidung zu treffen und die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Landes zu erfüllen.

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